In Rheinland-Pfalz werden landeseinheitlich Einsatzstichworte mit entsprechenden Meldebildern verwendet. Die Disponenten der Leitstellen entscheiden aufgrund des eingegangenen Notrufs und der Informationen, welche Alarmstufe auszulösen ist. Unterteilt sind diese Alarmstichworte in Brand- , Hilfeleistungs-, Gefahrstoff-, Wasser- und Sondereinsätze.
Brandeinsatz
- B1: kleine Flächenbrände, PKW-Brand, Heckenbrand, Brennender Müllcontainer
- B2: unklare Rauchentwicklung aus Gebäude, Kaminbrand, LKW-Brand, Waldbrand, Zimmerbrand, ausgelöster Heimrauchmelder
- B3: Gebäudebrand, Scheunenbrand, Brand in größeren Objekten, Explosion
- B4: Brand in Sonderobjekten wie Kindergarten, Krankenhaus oder Altenheim
Hilfeleistungseinsatz
- H1: kleinere Hilfeleistungen, Tragehilfe für den Rettungsdienst, Tierrettung, umgestürzter Baum
- H2: Notfalltüröffnung, Verkehrsunfall, Baum auf Stromleitung, Person in Zwangslage
- H3: Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen, Höhenrettung, Person verschüttet
- H4: Massenunfall, Massenanfall von Verletzten
Gefahrstoffeinsatz
- G1: Ölspur, auslaufende Betriebsstoffe
- G2: Gasgeruch, Gefahrguteinsätze in kleinerem Umfang
- G3: Gefahrstoffaustritt, Gefahrguteinsätze
- G4: Freisetzung von Gefahrstoff, Gefährdung für die Bevölkerung
Wassereinsatz
- W1: Hochwasser
- W2: Wasserrettung, Person in Eis eingebrochen, Öl auf Gewässer
- W3: Schiffsbrand, Schiffshavarie
- W4: Nur für Sonderobjekte
Sondereinsatz
- S1: Amtshilfe, Brandsicherheitswache, Bombenfund, Personensuche, Stromausfall
- S2: Sturmeinsätze, Flugzeugunfall klein
- S3: Flächendeckende Sturmeinsätze
- S4: Flugzeugunfall groß, Sonderlagen